Aufgaben Datenbank

05.03.04.15 (Nordrhein-Westfalen) Anfertigen von Betriebsmittelsystemen (Betriebsmittelsystembetreuer/-in)

Laufende Nr
212
SYS_1
05
SYS_2
05.03.
SYS_3
05.03.04
SYS_4
05.03.04.15
ORGEINHEIT
Fertigungsnahe Dienstleistungen
UNB
Dienstleistungen
AUFGFAM
Betriebsmittelfertigung
ERAAA
Anfertigen von Betriebsmittelsystemen (Betriebsmittelsystembetreuer/-in)
Tarifgebiet
Nordrhein-Westfalen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
EG 12
NS
NV
SAC
SAH

EA

Teilaufgaben

Ausführliche Beschreibung

Planen und Vorbereiten von Aufträgen für Betriebsmittelsysteme

Auftragsunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen. Ergänzungen von Zeichnungen (z. B. Skizzen und Vermaßungen für Einzelheiten) vornehmen. Angebote für den Kauf von Bauteilen veranlassen bzw. einholen. Bei Materialengpässen bzw. Maschinenaus­fällen Umdispositionen durchführen.

Anfertigen von Betriebsmitteln

Für spezielle oder neuartige, am Markt nicht erhältliche Systeme der Betriebsmittelkonstruktion Lösungswege vorschlagen bzw. mitentwickeln.

Vor der endgültigen Zeichnungserstellung Lösungen auf Grund von Erfahrungswerten hinsichtlich spezifischer Produkte und Verfahren bewerten und experimentell durch Versuche prüfen. Vorschläge für konstruktive Änderungen zur wirtschaftlichen Aus­führung unter Berücksichtigung von betrieblichen Standards, Kauf­teilen, selbst anzufertigenden Teilen usw. erarbeiten. Umfangreiche Betriebsmittelsysteme herstellen, montieren, nachar­beiten und optimieren. Ggf. vorhandene Betriebsmittel reparieren.

Inbetriebnehmen von Betriebsmittelsystemen

Vor der Übergabe Test- bzw. Probeläufe durchführen. Abweichungen feststellen Betriebsmittelsystemen und beheben. Endgültiges Sys­tem dokumentieren. Inbetriebnahme betreuen.

Führen von Mitarbeitern

Anleiten, Unterweisen und Betreuen von Mitarbeitern - ggf. auch von Mitarbeitern anderer Stellen – mit geringerer Erfahrung bzw. Qualifikation. Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen. Arbeitsausführung überwachen. Arbeitsergebnis prüfen. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Die Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen.

BBG

StufePunkte
1.1.Arbeitskenntnisse
1.2.Fachkenntnisse
Wegen erforderlicher Kenntnisse über die Funktionsweise von Be­triebsmitteln sowie deren Anfertigung und Montage abge­schlos­sene mindestens dreijährige Be­rufsausbil­dung, z.B. Werk­zeugmechaniker/-in oder Mechatroniker/-in, sowie wegen Neuartigkeit bzw. besonderen Spezifikationen von Betriebsmittelsystemen und deren Inbetriebnahme zusätzliche theoretische Kenntnisse, die einer einjährigen Fachausbildung entsprechen bzw. gleichwertig sind.
969
1.3.Berufserfahrungen
Wegen höherer Komplexität von Betriebsmittelsystemen mehr als drei Jahre.
212
2.Handlungs- und Entscheidungsspielraum
Über das eigentliche Anfertigen hinaus beinhalten das Planen und das Vorbereiten von Aufträgen und Inbetriebnahme von Be­triebs­mitteln größere Freiheitsgrade.
318
3.Kooperation
Kommunikation und Zusammenarbeit im Bereich der Be­triebsmit­telferti­gung; Abstimmungsprozesse (z.B. mit Betriebsmittelkonstruktion) lediglich im Zusammenhang mit dem Erstellen/Ändern von Standards.
310
4.Mitarbeiterführung
Einsatz, Anleitung, Unterweisung und Unterstützung von Mitarbeitern.
310
Punkte Gesamt119