05.03.04.15 (Nordrhein-Westfalen) Anfertigen von Betriebsmittelsystemen (Betriebsmittelsystembetreuer/-in)
- Laufende Nr
- 212
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.03.
- SYS_3
- 05.03.04
- SYS_4
- 05.03.04.15
- ORGEINHEIT
- Fertigungsnahe Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Betriebsmittelfertigung
- ERAAA
- Anfertigen von Betriebsmittelsystemen (Betriebsmittelsystembetreuer/-in)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 12
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Planen und Vorbereiten von Aufträgen für Betriebsmittelsysteme
Auftragsunterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen. Ergänzungen von Zeichnungen (z. B. Skizzen und Vermaßungen für Einzelheiten) vornehmen. Angebote für den Kauf von Bauteilen veranlassen bzw. einholen. Bei Materialengpässen bzw. Maschinenausfällen Umdispositionen durchführen.
Anfertigen von Betriebsmitteln
Für spezielle oder neuartige, am Markt nicht erhältliche Systeme der Betriebsmittelkonstruktion Lösungswege vorschlagen bzw. mitentwickeln.
Vor der endgültigen Zeichnungserstellung Lösungen auf Grund von Erfahrungswerten hinsichtlich spezifischer Produkte und Verfahren bewerten und experimentell durch Versuche prüfen. Vorschläge für konstruktive Änderungen zur wirtschaftlichen Ausführung unter Berücksichtigung von betrieblichen Standards, Kaufteilen, selbst anzufertigenden Teilen usw. erarbeiten. Umfangreiche Betriebsmittelsysteme herstellen, montieren, nacharbeiten und optimieren. Ggf. vorhandene Betriebsmittel reparieren.
Inbetriebnehmen von Betriebsmittelsystemen
Vor der Übergabe Test- bzw. Probeläufe durchführen. Abweichungen feststellen Betriebsmittelsystemen und beheben. Endgültiges System dokumentieren. Inbetriebnahme betreuen.
Führen von Mitarbeitern
Anleiten, Unterweisen und Betreuen von Mitarbeitern - ggf. auch von Mitarbeitern anderer Stellen – mit geringerer Erfahrung bzw. Qualifikation. Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation einsetzen. Arbeitsausführung überwachen. Arbeitsergebnis prüfen. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften sicherstellen. Die Mitarbeiter bei der Verbesserung ihrer Arbeitsprozesse unterstützen.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse | ||
| 1.2. | Fachkenntnisse Wegen erforderlicher Kenntnisse über die Funktionsweise von Betriebsmitteln sowie deren Anfertigung und Montage abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung, z.B. Werkzeugmechaniker/-in oder Mechatroniker/-in, sowie wegen Neuartigkeit bzw. besonderen Spezifikationen von Betriebsmittelsystemen und deren Inbetriebnahme zusätzliche theoretische Kenntnisse, die einer einjährigen Fachausbildung entsprechen bzw. gleichwertig sind. | 9 | 69 |
| 1.3. | Berufserfahrungen Wegen höherer Komplexität von Betriebsmittelsystemen mehr als drei Jahre. | 2 | 12 |
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Über das eigentliche Anfertigen hinaus beinhalten das Planen und das Vorbereiten von Aufträgen und Inbetriebnahme von Betriebsmitteln größere Freiheitsgrade. | 3 | 18 |
| 3. | Kooperation Kommunikation und Zusammenarbeit im Bereich der Betriebsmittelfertigung; Abstimmungsprozesse (z.B. mit Betriebsmittelkonstruktion) lediglich im Zusammenhang mit dem Erstellen/Ändern von Standards. | 3 | 10 |
| 4. | Mitarbeiterführung Einsatz, Anleitung, Unterweisung und Unterstützung von Mitarbeitern. | 3 | 10 |
| Punkte Gesamt | 119 |